Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit in einer Psychotherapie-Praxis (welche einen Vertrag mit der Krankenkasse hat) zu erhalten, der Beginn einer Psychotherapie für Sie aber nicht mehr aufschiebbar ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Therapie in meiner Praxis beantragen. Leider funktioniert dieses Verfahren nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich gut: Schwierigkeiten machen insbesondere die Barmer GEK, die AOK und die DAK wie auch die Techniker Krankenkasse. Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kommt das Kostenerstattungsverfahren eventuell für Sie infrage. Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstütze ich Sie gern. Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
Sollten Sie bei der Bahn BKK gesetzlich versichert sein, können Sie ohne Umwege den Weg zur Behandlung in meiner Praxis finden. Aufgrund eines vorliegenden Behandlungsvertrags mit der Bahn BKK ist die Hilfesuche für Versicherte dieser Krankenkasse glücklicherweise erleichtert worden.
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zur Kostenerstattung.
Sie sollten wissen, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihnen die Kosten für unaufschiebbare Leistungen wie zum Beispiel eine notwendige psychotherapeutische Behandlung zu erstatten.