Private Versicherung / Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung ganz oder anteilig übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären. Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben, dann melden Sie sich gerne bei mir und wir klären zunächst telefonisch, wie Sie die Voraussetzungen für eine Behandlung bei mir mit Ihrer Krankenkasse klären können.

Das Honorar beträgt derzeit 118,04 € pro Therapieeinheit (50 Minuten) gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

GOP ZifferGOP LeistungEinheitFaktorHonorar
870Psychotherapie
Probatorische Sitzung
Einzelgespräch
(50 Min.)
pro Sitzung2,7118,04 €
870Psychotherapie,
bei besonderer Behandlungsschwere
Einzelgespräch
(50 Min.)
pro Sitzung3,5153,00 €
845Anwendung von Hypnose3,530,59 €
860Erhebung biographischer Anamneseeinmalig zu Beginn der Therapie2,3123,34 €
857Diagnostik und Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögenzu Beginn der und Ende der Therapie2,516,90 €
808Therapieantrag für die Krankenkasse bzw. Beihilfestellepro angefangene Stunde2,967,59 €
Paartherapie (60 Min.)pro Sitzung150,00 €